1872: Die Gründung der FFW Hohenau

Wer früher auf dem Land wohnte, hatte bei Brandausbruch das Schlimmste zu befürchten. Man konnte im allgemeinen von Glück sagen, wenn außer dem nackten Leben auch Vieh und Fahrhabe gerettet wurden.
Fahrlässiger Umgang mit dem offenen Feuer zur Beleuchtung, ein zündelnder Blitz, sowie Stroh- und Schindeldächer waren die Hauptursachen für die Entstehung bzw. schnelle Verbreitung von Feuer. Löschmannschaften kamen gewöhnlich zu spät, zudem fehlte es an Leuten, an Geräten und an geordnetem Vorgehen.
Die vielen feuerpolizeilichen Vorschriften zur Vorbeugung von Bränden bzw. zur besseren Brandbekämpfung, oft wiederholt und verschärft, sprechen daher Bände.
Eine dieser Verordnungen ist 1869 für Bayern erschienen. Sie erklärte die Herstellung und Erhaltung der nötigen Löschanstalten und -geräte zu den gesetzlichen Aufgaben der Gemeinden. Diese hatten nun Pflichtfeuerwehren einzusetzen oder die Gründung von Vereinen, sprich Freiwilligen Feuerwehren, zu veranlassen.
Vermutlich im Gefolge dieser Gemeindeordnung und wohl auch durch das Bewusstsein der Männer, durch freiwilligen Eifer mehr zu erreichen als durch aufgezwungene Pflicht, wurde nach dem ?70er Krieg” am 2. März 1872 die FFW Hohenau gegründet.
Am 3. März 1872 meldete der Ausschuss der freiwilligen FW an das königliche Bezirksamt Wolfstein: “Gründung einer freiwilligen Feuerwehr im Pfarrdorfe Hohenau betreffend. Unter Vorlage eines Mitgliederverzeichnisses wird Seinem königlichen Bezirksamte Wolfstein ergebenst angezeigt, dass unterm Gestrigen im Pfarrdorfe Hohenau eine freiwillige Feuerwehr unter den für die freiwilligen Feuerwehren in Bayern allgemein geltenden Satzungen, gegründet wurde.

Im beigegebenen” Verzeichnis der ordentlichen Mitglieder des freiwilligen Feuerwehr-Corps Hohenau ” sind folgende Gründungsmitglieder aufgeführt:


Herwig Karl (Oberförster) Hauptmann

Rosenhauer August (Grenzoberaufseher) Adjutant

Jungwirth Franz (Lehrer) Kassier

Schätz Ludwig       Spritzenmeister

Schätz Nepomuck

Schätz Josef

Moosbauer Ludwig

Gais Kajetan

Gais Nepomuck

Bücher Franz

Sterl Ignatz

Piser Josef

Piser Michael

Tauber Georg

Blöchl Franz

Liebl Johann

Hobelsberger Johann

Simeth Johann

Brunnhölzl Georg

Hackl Franz

Dillinger Leopold

Lenz Josef

Schreiner Johann

Steiml Georg

Obermaier Nepomuck

Wimmer Josef

Bocksleitner Josef

Stubenvoll Ludwig

Schätz Werner

Stöckbauer Johann

Protokoll bei der Gründung

Mit ihrem Beitritt zum Landesfeuerwehrverband am 21. 3.1874 wurde die FFW Hohenau durch das Königlich Bayerische Bezirksamt amtlich anerkannt. Die FFW Hohenau gehört somit zu den ersten Feuerwehren im Altlandkreis Wolfstein.
Weitere Verordnungen speziell für unseren Landkreis folgten 1874 und 1876: Eine vom Bezirksamt Wolfstein erlassene “Distriktpolizeiliche Feuerlöschordnung” regelte u. a. die Zusammensetzung und Tätigkeit freiwilligen Feuerwehren. 1876 wurde diese Ordnung verschärft, d. h. den Gemeinden wurde die zusätzliche Bildung von Pflichtfeuerwehren auferlegt, wenn die bestehende freiwillige Feuerwehr “vor den Polizeibehörden nicht als zureichend befunden wird.”
Da in zwei schriftlichen Quellen über der Stand des Feuerlöschwesens in Hohenau Hinweise diesbezüglich angeführt werden zum einen 1876 der Vermerk “bedarf den Ergänzung durch die Pflichtfeuerwehr”, zum anderen 1887 die Existenz einer Pflichtfeuerwehr mit 105 Mitgliedern, dürfte es auch in Hohenau über bestimmte Zeiträume immer wieder eine Pflichtfeuerwehr gegeben haben.

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